Willkommen bei der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
"Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und ihm daher auch direkt unterstellt. Er ist bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, mit einzubeziehen. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen und einleiten können. Er muss daher, neben der
persönlichen auch die entsprechende fachliche Eignung besitzen."
- Verzeichnis der Ausbildungsanbieter zum Brandschutzbeauftragten, hier (PDF)
- Entwurf zur IG- Richtlinie (Entwurf) ist jetzt als Download verfügbar, hier (PDF) Den Download der IG- Richtlinie (Entwurf) finden Sie zukünftig auch unter der Seite "IG- Richtlinie Entwurf" und auf der Seite "Arbeitshilfen/ Download". - Petition Brandschutzbeauftragter in Baden- Württemberg UPDATE 20.06.2010
Am 02.11.2009 hat die IG der BSB Rhein- Neckar eine Petition in den Petitionsausschuss vom Landtag Baden- Württemberg eingebracht. Ziel der Petition ist wie bereits im Grundsatzpapier beschrieben, die Aufnahme vom Brandschutzbeauftragten in die Landesbauordnung (erstmal in BaWü) sowie die Festlegung einer Ausbildungspflicht für BSB sowie die Festlegung von einem klaren Tätigkeitsbild vom Brandschutzbeauftragten. Von der aktuellen Petition versprechen wir uns im ersten Durchgang noch keinen Erfolg. Aber wir erhalten wichtige und umfassende Informationen zum Stellenwert vom Brandschutzbeauftragten, aus der Sicht der Politik. Auf dieser Grundlage können wir dann unsere weiteren Interessen -gemäß Grundsatzpapier- vertreten und die Wegrichtung zu unseren Zielen festlegen.
-- 20.06.2010- Neues aus dem Landtag Baden- Württemberg und Reaktion der IG, siehe hier. --
- Kennzeichnung Brandschutzbeauftragter im Betrieb für NotfälleSiehe hier. Hier wurde ein Schild zur Kennzeichnung von der IG der BSB Rhein- Neckar erstellt, das zeigt das der Betrieb von einem Brandschutzbeauftragten betreut wird. Gerade in den Nachtstunden stehen Feuerwehren bei Einsätzen in einem Betrieb immer wieder vor dem Problem, dass keine Ansprechpartner vom Betrieb zu erreichen sind. Mit dem Schild, das z.B. an der Pforte/Eingang etc. ausgehangen werden kann, ist jederzeit die Gewährleistung von einem kompetenten Ansprechpartner in form vom Brandschutzbeauftragten gewährleistet. - Richtlinie der IG der BSB Rhein- Neckar "Selbstschutz im Betrieb für den Brandschutzbeauftragten"
In der Richtlinie von der IG der BSB Rhein- Neckar verfasst, wird eine Lösungsmögllichkeit von der Organisation vom Selbstschutz im Betrieb und der Rolle vom Brandschutzbeauftragten dargestellt. Hier kann man sie kostenfrei herunterladen, hier klicken
Partner der IG der BSB Rhein- Neckar
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Feuerwehr ist als überregionales, unabhängiges Feuerwehr- und Brandschutzfachmagazin das Fachorgan für Feuerwehr, Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie offizielle Mitgliederinformation verschiedener Landesfeuerwehrverbände.www.ub-feuerwehr.de
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